Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Kurze Beschreibung des Berufsfelds

Auf der Internetseite www.gastro-ausbildung-lippe.de werden alle gastgewerblichen Berufsbilder ausführlich dargestellt. Außerdem sind dort alle Ausbildungsbetriebe in Lippe mit Ansprechpartnern aufgeführt. Tipps und Hinweise zur Bewerbung runden das Angebot ab.

Welche Fachklassen werden beschult

Wir führen die Teilzeit-Berufsschulklassen folgender Berufe:

Die Ausbildung zur Hotelfachfrau/ zum Hotelfachmann umfasst eine dreijährige Ausbildungszeit, die in einem Hotel erfolgt. Parallel dazu besuchen die Auszubildenden im 1. Jahr an zwei Tagen und im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils an einem Tag die Berufsschule.

Ab dem Schuljahr 2022/2023 liegt dem Ausbildungsberuf eine neue Ausbildungsordnung zugrunde. Dabei liegt der Schwerpunkt der Ausbildungsinhalte ab dem 2. Ausbildungsjahr im kaufmännischen Bereich. Die Auszubildenden arbeiten dann fast ausschließlich am Empfang und im Verkauf.

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung vieler Arbeitsabläufe lernen Hotelfachleute jetzt mehr über die Arbeit mit Buchungsplattformen und IT-Hotelsystemen, das so genannte Channel- und Revenue-Management. Im Housekeeping und im F&B werden lediglich die Basics vermittelt, stärker als bisher aber auch die Kompetenzen, die es braucht, um diese Bereiche zu leiten.

Mit der Neuordnung der gastronomischen Ausbildungsberufe wurde bei der dreijährigen Ausbildung die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Das Ergebnis aus Prüfungsteil 1 fließt in die Endnote ein.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten in der Gastronomie öffnen sich durch den Besuch einer Hotelfachschule, die nach mindestens vier Jahren Berufspraxis (einschließlich Ausbildungszeit) besucht werden kann und den Abschluss des Staatlich geprüften Gastronomen vermittelt oder durch den Besuch einer Fachschule für Hotel und Gaststätten, die auch am Felix-Fechenbach-Berufskolleg geführt wird. Diese kann nach mindestens vier Jahren Praxiserfahrung (einschließlich Ausbildungszeit) besucht werden und vermittelt nach zwei Jahren (vier Semestern) den Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Betriebsleiter/in - Fachrichtung Hotel- und Gaststätten.

Die Ausbildung zur/zum Fachmann-/Fachfrau für Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie dauert drei Jahre und erfolgt praktisch in einem Ausbildungsbetrieb und theoretisch-handlungsorientiert am Berufskolleg. Zusätzlich zum Berufsabschluss kann die Zusatzqualifikation Bar und Wein abgelegt werden, wenn der Ausbildungsbetrieb dies ermöglicht.

Die Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie haben die Gastgeberrolle bei einer Vielzahl von Veranstaltungen. Sie beherrschen alle Arbeitsabläufe: Saison und anlassbezogenes Vorbereiten der Räume, Beratung der Gäste, fachgerechten Service und der Rechnungsstellung.

In der dreijährigen Ausbildungszeit werden sie auf ihre Rolle als zukünftige Führungskräfte im Restaurant und an der Bar vorbereitet.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ausbildungsdauer auf maximal zwei Jahre verkürzt werden.

Typische Arbeitsbereiche für ausgelernte Restaurantfachleute sind Positionen als Chef de rang in einem großen Betrieb, Serviceleiter oder an der Bar.

Weiterbildungsmöglichkeiten sind die Fortbildung zum Sommelier (Weinkellner) oder Barmixer.

Nach entsprechender Praxiserfahrung kann die Meisterprüfung zum Restaurantmeister abgelegt werden.

Aufstiegsmöglichkeiten in der Gastronomie eröffnen sich auch durch den Besuch einer Hotelfachschule, die nach mindestens vier Jahren Berufspraxis (einschließlich Ausbildungszeit) besucht werden kann.

Die Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten am Felix-Fechenbach-Berufskolleg führt in zwei Jahren (vier Semestern) Vollzeitunterricht zum/zur Staatlich geprüften Betriebsleiter/in - Fachrichtung Hotel- und Gaststätten, und vermittelt die Grundlagen für eine Tätigkeit im mittleren gastronomischen Management.

Die Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie erfolgt praktisch im Ausbildungsbetrieb und theoretisch im Berufskolleg. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Detmold ab.

Fachkräfte für Gastronomie nehmen Warenlieferungen entgegen, arbeiten bei der Kontrolle der Lagerbestände mit und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen und Getränken. Je nach Art des Ausbildungsbetriebes kann man zwischen den Schwerpunkten Restaurantservice und Systemgastronomie wählen.

Die Fachkraft für Gastronomie mit dem Schwerpunkt Restaurantservice ist insbesondere in den Bereichen Restaurant und Buffet tätig. Im Restaurant bedient und betreut sie Gäste, serviert Speisen und Getränke und erstellt Rechnungen. Am Buffet schenkt sie Getränke aus und stellt Aufguss- und Heißgetränke her. Im Wirtschaftsdienst ist sie für das Herrichten und Dekorieren der Gasträume zuständig.

Die Fachkraft für Gastronomie mit dem Schwerpunkt Systemgastronomie bereiten Speisen und Getränke zu und betreuen und bedienen die Gäste. Darüber hinaus stellen sie Speisen und Getränke „to go“ her.

Beide Schwerpunkte der Fachkraft für Gastronomie absolvieren die gleichen Lernfelder, die die dreijährigen Ausbildungen zur Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres absolvieren.

Mit einem zusätzlichen dritten Ausbildungsjahr können Fachkräfte für Gastronomie den Berufsabschluss Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder Fachmann/-frau für Systemgastronomie erreichen.

Der neue Ausbildungsberuf Fachkraft Küche richtet sich an alle, die professionelles Kochen von Grund auf praktisch lernen wollen, sich jedoch weniger mit Theorie und Zahlen beschäftigen möchten.

 

Fachkräfte Küche erlernen neben den typischen Kücheninhalten auch den Umgang mit Gästen und werden auch für kurze Zeit im Service, im Wirtschaftsdienst und in der Warenannahme und -lagerung ausgebildet. Der Fokus liegt aber auf den Tätigkeiten in der Küche: Sie erlernen grundlegende Arbeitstechniken und die Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen, Sättigungsbeilagen, Salaten, Eierspeisen sowie von einfachen Speisen und Gerichten. Daneben erlernen sie das Anrichten und Garnieren von kalten Gerichten, von Süßspeisen und von Desserts.

 

Die Ausbildung zur Fachkraft Küche dauert zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss können Ausbildungsbetrieb und Auszubildender vereinbaren, dass die Ausbildung fortgesetzt wird und noch der Abschluss als Köchin oder Koch erworben wird.

Die Ausbildung zur Köchin/zum Koch umfasst eine dreijährige Ausbildungszeit, die in einem gastronomischen Ausbildungsbetrieb erfolgt. Parallel dazu wird das Berufskolleg besucht. Als Einstiegsvoraussetzung ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Im Rahmen der Abschlussprüfung kann zusätzlich die Qualifikation vegetarische und vegane Küche erworben werden, wenn der Betrieb dies ermöglicht.

Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung stehen innerhalb der Gastronomie bei entsprechendem Engagement und Flexibilität viele Wege offen.

Ausgebildete Köchinnen und Köche können in Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen sowie in der Nahrungsmittelindustrie als auch Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen arbeiten.

Am Felix-Fechenbach-Berufskolleg kann durch den Besuch der Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung Hotel und Gaststätten, der Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Fachwirt/in - Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe erworben werden.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen sich durch den Besuch einer Hotelfach- oder Meisterschule.

 

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/innen in der Küche erfolgt in drei Jahren in einem Ausbildungsbetrieb.

Zusätzlich besuchen die Auszubildenden an einem Tag in der Woche das Berufskolleg.

Die Fachpraktiker arbeiten unter Anleitung eines Koches oder einer Köchin in folgenden    

Einsatzbereichen:

- in den Küchen von Gaststätten, 

- in Restaurationen der Systemgastronomie,

- in Cateringbetrieben,

- in Großküchen (Krankenhäuser, Altenheime, Kantinen)

Ihre Tätigkeitsbereiche sind:

- Zubereitung von Fleisch- und Fischgerichten

- Salatherstellung und Gemüsezubereitung

- Weiterverarbeitung von Halb-, Fertig- und Tiefkühlprodukten

- Herstellen von Desserts.

Der Beruf „Bäckerin/Bäcker“ erfordert vor allem viel Flexibilität: Neben dem handwerklichen Arbeiten (abwiegen, rund wirken, lang stoßen…) fordert die moderne Bäckerei den Mitarbeiter auch auf anderen Ebenen: Das fachgerechte Bedienen der Maschinen wie zum Beispiel der Brötchenstraße ist hier wichtig. Dies erfordert zunehmend auch Kenntnisse in digitalen Produktionsverfahren, um den Anforderungen moderner Backbetriebe gerecht zu werden. Ebenso sind Grundkenntnisse im Bereich Lebensmitteltechnik oder Biologie wichtige Ausbildungsinhalte, etwa bei der Arbeit mit Sauerteig.

Nach der erfolgreichen Ausbildung stehen der Bäckerin/dem Bäcker viele Wege offen. Neben der weiteren Tätigkeit in einer Bäckerei kann je nach Eingangsvoraussetzung und Interesse die Meisterprüfung angestrebt werden oder eine Zusatzausbildung (verkürzt auf zwei Jahre) zum Konditor erfolgen. Auch ein Studium an der Fachhochschule in Richtung Lebensmitteltechnologie ist nach entsprechender Qualifizierung möglich.

Die Ausbildung zur Fachverkäufer/-in im Nahrungsmittelhandwerk (Schwerpunkt Bäckerei) umfasst eine dreijährige Ausbildungszeit, die in einem handwerklichen Ausbildungsbetrieb erfolgt. Neben der praktischen Lehre im Betrieb erfolgt parallel die theoretische Ausbildung im Felix-Fechenbach-Berufskolleg (siehe Unterrichtsinhalte).

Im ersten Lehrjahr erfolgt der Unterricht Montag und Dienstag, im zweiten und dritten Lehrjahr erfolgt der Unterricht Mittwoch bzw. Donnerstag. Die Unterrichtstage haben jeweils einen Umfang von acht Stunden.

Der Konditor/die Konditorin stellt Feinbackwaren her, wie Kuchen, Torten, Pralinen, Konfekt und verschiedene Zuckererzeugnisse. Im Unterschied zum Bäcker/zur Bäckerin beschäftigen sich Konditoren/-innen in erster Linie mit süßen Backwaren. Auch das Verkaufen der Produkte und Bedienen der Kunden kann zu ihren Aufgaben gehören.

Die Ausbildung „Konditorin/ Konditor“ umfasst in der Regel drei Ausbildungsjahre, kann aber verkürzt werden (gute Leistungen, Schulabschluss). Neben der praktischen Ausbildung im Betrieb erfolgt parallel dazu die theoretische Ausbildung am Berufskolleg. Da im ersten Ausbildungsjahr ähnliche theoretische Inhalte vermittelt werden wie beim Ausbildungsberuf „Bäckerin/Bäcker“ kann der Unterricht am Felix-Fechenbach-Berufskolleg erfolgen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt der Unterricht am Carl-Severing-Berufskolleg in Bielefeld.

Welche Klassen werden in Blockklassen oder Teilzeit beschult, wie lange dauert die Ausbildung?

Der Unterricht erfolgt in Teilzeit.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise


  • Berufsschulabschluss

    Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.

  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)
    Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
  • Fachhochschulreife
    Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerin oder der Schüler die Zusätzliche Qualifikationskurse in den Fächern Mathematik, Deutsch / Kommunikation und Englisch besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung so wie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden hat.
    Zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens die Vornote "ausreichend" oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote "mangelhaft" erreicht hat. Die Noten in abgeschlossenen Fächern werden einbezogen. Im Fall einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen.

Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Verorgungsmanagement

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Voraussetzung

In die Fachklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,

  • die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG ode der HwO befinden oder
  • die ein berechtigtes Interesse am Unterricht einer Fachklasse besitzen.

Abschlüsse

  • Berufsschulabschluss

Mögliche zusätzliche Abschlüsse

  • Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss oder
  • Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder
  • Fachhochschulreife

Kontakt

Sven Jacobi
jac@ffb-lippe.de