Berufsfachschule III

Die Berufsfachschule III führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und ermöglicht den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife. Außerdem kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) erworben werden. Vorrangiges Ziel ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit in einem breit gefächerten Arbeitsfeld.

Voraussetzung

  • Hauptschulabschluss
    oder gleichwertiger Abschluss
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR oder FOR-Q)
  • In Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Abschlüsse

  • Mittlerer Abschluss der Sekundarstufe I
  • ggf. Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe
  • Wer diesen Bildungsgang absolviert hat, kann unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule der Anlage C des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen.
  • Berufsabschluss nach Landesrecht

Kontakt

Die Konaktdaten entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der jeweiligen Fachklasse.