Ausbildungsvorbereitung

Die Schülerinnen und Schüler werden bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können sie ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.

Die Ausbildungsvorbereitung findet am Felix-Fechenbach-Berufskolleg in den Berufsfeldern Ernährungs- und Versorgungsmanagent und Metalltechnik statt.

Ausbildungsvorbereitung in Vollzeit (AVS)

Im Vordergrund der Ausbildung steht der Berufsbezug. Zusätzlich zu den theoretischen Lerninhalten stehen deshalb fachpraktische Übungen in den schuleigenen Werktstätten auf dem Lerhplan.

Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit (AVB)

Die Schülerinnen und Schüler besuchen an zwei Tagen in der Woche das Berufskolleg, an drei Tagen arbeiten sie in einem Praktikum. Der Praktikumsplatz wird selbstständig ausgewählt. Die Arbeit im Betrieb wird von der Schule begleitet.

Sonderpädagogische Förderklasse (SOBS)

Zum Besuch der SOBS sind nur Schülerinnen und Schüler berechtigt, die eine Förderschule besucht haben oder integrativ beschult wurden. Der Unterricht erfolgt vornehmlich im Teamteaching von förderpädagogisch und berufspädagogisch ausgebildetem Personal.

Internationale Förderklasse (SOIF)

Im Vordergrund steht der Erwerb der deutschen Sprache.

Die Klassen der Ausbildungsvorberitung werden in zwei unterschiedlichen Organoisationsformen unterrichtet:

AVS und SOIF:

   Vollzeit = 30 Wochenstunden an fünf Tagen

AVB:

   Teilzeit = 14 Wochenstunden Montag und Dienstag

SOBS:

   Teilzeit = 18 Wochenstunden Montag, Dienstag und Freitag

In den Klassen der Ausbildungsvorbereitung werden Leistungsnachweise in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form erbracht.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein halbes Schuljahr. Zur Notenfindung am Ende des Schuljahres wird die Note des ersten Halbjahre in angemessener Weise berücksichtigt. Eine Bildung des mathematischen Mittelwerts findet dabei nicht statt.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise


Es finden keine Abschlussprüfungen statt, die Abschlüsse werden mit dem Erreichen des Klassenziels vergeben.

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Voraussetzung


In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer

  • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will
  • die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat
  • sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet
  • keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.

Abschlüsse

  • Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
  • Möglichkeit des Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses

Kontakt

Klaus Seifert
sek@ffb-lippe.de