Berufsfachschule III - Sozialassistent/in OGS (offener Ganztag der Grundschulen)
Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in OGS

Persönliche Anforderungen und Ziele der Berufsausbildung

Was muss ich mitbringen?

  • Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C1), denn Sprache und Kommunikation sind das wichtigste "Handwerkszeug" bei der Betreuung und Erziehung und Sie müssen in der Lage sein, Kinder bei den Hausaufgaben zu unterstützen, Elternbriefe schreiben etc..
  • Da in allen Fächern und Lernfeldern auf dem Niveau der Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss unterrichtet wird, empfehlen wir mindestens einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Planungsfähigkeit
  • Gute gesundheitliche Belastbarkeit
  • Toleranz und vorurteilsfreies Handeln
  • Teamfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Kreativität

     

    Ziele

  • Sie lernen in der Ausbildung berufliche Fähigkeiten zur Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern im Alter von 6-10 Jahren.
  • Der Schwerpunkt liegt dabei auf der sozialen und emotionalen Förderung von Kindern, der Planung, Gestaltung und Durchführung von Freizeitaktivitäten und der Organisation des Tagesablaufs und ggf. die Unterstützung bei Hausaufgaben.
  • Die Ausbildung zum/r Sozialassistenten/in OGS führt zum staatl. gepr. Abschluss "staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in" und ermöglicht Ihnen den Zugang zur Erzieherausbildung (Fachschule für Sozialpädagogik).
  • Wenn Sie einen Erste-Hilfe-Schein vorweisen können, bietet Ihnen die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Sozialassistenten/in OGS auch die Möglichkeit als Betreuungskraft zu arbeiten.

Berufsabschluss nach Landesrecht und schulische Abschlüsse

In der Berufsfachschule Sozialassistent/in OGS werden alle Schülerinnen und Schüler auf dem Niveau zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (FOR) unterrichtet.

Am Ende der zweijährigen Ausbildung können Sie folgende Abschlüsse erwerben:

  • Berufsabschluss nach Landesrecht: Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/-in OGS(nach bestandener Abschlussprüfung)
  • Sekundarabschluss I = Mittlerer Schulabschluss (FOR) oder
  • Sekundarabschluss I = Mittlerer Schulabschluss mit Qualifizierung für die gymnasiale Oberstufe (FOR-Q)

Ausnahme: Schüler/innen, die nach der 9. Klasse des Gymnasiums mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe die Ausbildung beginnen, erhalten mit der Versetzung in das zweite Ausbildungsjahr den Mittleren Schulabschluss.

Unterrichtsfächer - Berufsfachschule Soziassistent/in OGS

Der Unterricht wird in berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer unterteilt und findet in allen Fächern auf dem Niveau der Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) statt.

Alle Fächer sind versetzungsrelevant. Relevant für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung sind alle Fächer ausgenommen die Fächer des Differenzierungsbereiches.

Der Unterricht ist so organisiert, dass die Schüler/innen anhand von berufsbezogenen Lernsituationen auch fächerübergreifend lernen.

Berufsbezogene Fächer:

  • Erziehung und Soziales
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch (wird auf B1 Niveau erteilt)

Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

 

Kosten

Während der zweijährigen Ausbildung finden teilnahmeverpflichtende Unterrichtsgänge, Tagesfahrten und berufsbezogene Kurse statt. Die Kosten hierfür werden von den Schülern/-innen getragen. Insgesamt sollten Sie mit Kosten in Höhe von ca. 300€ während der zweijährigen Ausbildung rechnen.

BAföG

Bei gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestellt werden.

Auskunft erteilt:

Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Lippe

Felix-Fechenbach-Straße

32756 Detmold

05231-620

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung in der Berufsfachschule Sozialassistent/in OGS

Versetzung

In das zweite Ausbildungsjahr wird versetzt, wer in allen Fächern mindestens ausreichende oder nur in einem Fach mangelhafte Leistungen erzielt hat.

WICHTIG: Die Leistungen in den praktischen Anteilen der Fächer und Lernfelder müssen mindestens ausreichend sein! Mit nur einer mangelhaften Leistung im praktischen Anteil der Fächer Erziehung und Soziales oder Gesundheitsförderung wird man nicht versetzt!

Besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung, z.B. im Praktikum, bei Präsentationen etc., werden durch die Bildungsgangkonferenz festgelegt und den Schülerinnen und Schülern durch die Fachlehrer bekannt gegeben.

Für das Praktikum und die im Praktikum zu absolvierenden Aufgaben erhalten Sie eine Note, die auf jedem Zeugnis ausgewiesen wird. Diese Praxisnote muss mindestens ausreichend sein, um versetzt bzw. zur Prüfung zugelassen werden zu können. Eine Nachprüfung ist nicht möglich.

Praktikum im offenen Ganztag einer Grundschule

Praktikumsstelle

  • Die Praktika finden der offenen Ganztagsbetreuung von Grundschulen des Kreises Lippe statt.
  • Wir weisen darauf hin, dass für die Arbeit in der OGS ein Nachweis über den Masernschutz nach §20 Infektionsschutzgesetz notwendig ist, der vorgelegt werden muss (z.B. der Impfausweis).

Praktikumszeit

Insgesamt absolvieren Sie in den zwei Jahren der Ausbildung 16 Wochen im Praktikum. Über die Verteilung der Praktikumszeiten (findet in der Regel in Blöcken statt) entscheidet die Schule.

Praktikumsbesuche und Praktikumsaufgaben

  • Sie werden im Praktikum von einer Lehrkraft besucht.
  • Sie bekommen Aufgaben im Praktikum, die durch die Lehrkraft bewertet werden.
  • Auf die Aufgaben, die Sie im Praktikum umsetzen, werden Sie im Unterricht vorbereitet.

 

Berufsabschlussprüfung - Berufsfachschule Sozialassistent/in OGS

Zulassung zur Prüfung

  • Zur Berufsabschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern (ausgenommen Differenzierungsbereich) mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat oder in nur einem Fach eine mangelhafte Leistung, die durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden muss. In den fachpraktischen Anteilen der Fächer und Lernfelder müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sein.
  • WICHTIG: eine mangelhafte Leistung im praktischen Anteil der Fächer Erziehung und Soziales oder Gesundheitsförderung führt zur Nicht-Zulassung. Eine Nachprüfung im praktischen Anteil der Fächer Erziehung und Soziales oder Gesundheitsförderung ist nicht möglich.

Umfang und Inhalt der Prüfung

  • Es werden zwei fächerübergreifende Abschlussarbeiten unter Aufsicht geschrieben, in der die berufliche Gesamtqualifikation zum Ausdruck kommt.
  • Jede der zwei Arbeiten dauert 90 - 150 Minuten, wobei eine Gesamtdauer beider Arbeiten von insgesamt 240 Minuten vorgeschrieben ist.
  • Die Arbeiten werden an zwei unterschiedlichen Tagen geschrieben.

Bewertung der Arbeiten

  • Die Arbeiten werden durch die Lehrkräfte korrigiert und begutachtet, die die Arbeit gestellt haben.
  • Für jede Arbeit wird eine Note ausgewiesen.

Bestehen der Prüfung

  • Die Prüfung muss mit ausreichenden Leistungen abgeschlossen werden, dann gilt sie als bestanden.

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Voraussetzung

  • Hauptschulabschluss
    oder gleichwertiger Abschluss
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR oder FOR-Q)
  • In Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Aufnahmevoraussetzungen

Zu Beginn der Ausbildung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintragung)
  • Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der "Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe" nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung)

Abschlüsse

  • Mittlerer Abschluss der Sekundarstufe I
  • ggf. Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe
  • Wer diesen Bildungsgang absolviert hat, kann unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule der Anlage C des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen.
  • Berufsabschluss nach Landesrecht
    Staatlich geprüfte/r Sozialssistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent OGS