Berufsfachschule II - Technik
Berufsfeld Bau- und Holztechnik

Die Berufsfachschule II Technik vermittelt die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung im dualen System oder der unmittelbaren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Berufsfeld Bau- und Holztechnik.

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wird der Mittlere Abschluss der Sekundarstufe I erworben. Bei entsprechenden Leistungen kann dieser um den Qualifikationsvermerk zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erweitert werden.

Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule II beenden und anschließend keine Berufsausbildung beginnen, erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht. Es besteht die Möglichkeit in die Höhere Berufsfachschule oder ggf. in das Berufliche Gymnasium aufgenommen zu werden.

Die Inhalte und Kompetenzen des berufsbezogenen Lernbereichs werden fachübergreifend in Theorie und Praxis vermittelt. Schwerpunktmäßig werden die handwerkliche Tätigkeit, die Problemlösungsfähigkeit sowie wirtschaftliche Aspekte im Mittelpunkt stehen.

Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen  Schwerpunktes
 - Betriebsorganisation
 - Produkterstellung
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch
Betriebspraktika

Berufsübergreifender Bereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre

In der Berufsfachschule II werden Leistungsnachweise in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form erbracht.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein halbes Schuljahr. Zur Notenfindung am Ende des Schuljahres wird die Note des ersten Halbjahre in angemessener Weise berücksichtigt. Eine Bildung des mathematischen Mittelwerts findet dabei nicht statt.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Erfahrungen in der Arbeitswelt und Berufspraxis erwerben Sie in einem Praktikum von vier Wochen.
Das Praktikum findet in der zweiten Hälfte des Schuljahres statt.

Sie erhalten die Chance, Kontakte in Handwerks und Industriebetriebe zu knüpfen und diese von Ihren fachlichen Fertigkeiten und ihrer Teamfähigkeit zu überzeugen. Viele Schülerinnen und Schüler haben bereits diese Gelegenheit genutzt und einen Ausbildungs-oder sogar Arbeitsvertrag geschlossen.

Aus diesem grund muss das Praktikum im Bereich des fachlichen Schwerpunkts abgeleistet werden.


Es findet keine Abschlussprüfung statt.

  • Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwirbt, wer die Leistungsanforderungen nach § 13 Allgemeiner Teil der APO-BK erfüllt hat.
  • Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben.

Mit dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben, wenn

  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder
  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch können durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

Schülerinnen und Schüler, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in einen Bildungsgang B 2 aufgenommen worden sind, erwerben am Ende des Bildungsgangs einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss, wenn die Leistungen

  • in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und in einem der übrigen Fächer mangelhaft sind oder
  • in höchstens zwei Fächern außer Deutsch/Kommunikation und Mathematik mangelhaft sind

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Voraussetzung

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • In Klasse 9 mit achtjährigem Bildungsgang des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Abschlüsse

  • Mittlerer Abschluss der Sekundarstufe I
  • ggf. Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe
  • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

Kontakt

Andreas van Capelle
cap@ffb-lippe.de