Berufsfachschule I - Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Welche Ziele hat die Berufsfachschule I - Ernährungs- und Versorgungsmanagement?

Die Berufsfachschule I im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement vermittelt die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung im dualen System oder der unmittelbaren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I erfolgreich abschließen und anschließend keine Berufsausbildung beginnen, erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht.
Es besteht die Möglichkeit, in die Berufsfachschule II aufgenommen zu werden.

Welche Aufnahmevoraussetzungen muss ich erfüllen?

In die Berufsfachschule I werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben oder den Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung erfolgreich besucht haben.

Wie verläuft die Schulausbildung?

Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform, d.h. Unterricht von Montag bis Freitag und dauert ein Jahr. Von den gesamten Unterrichtsstunden wird der Bereich Ernährung und Versorgung als fachpraktischer (Kochen, Backen, Wäschepflege) und fachtheoretischer Unterricht erteilt. Die Unterrichtsstunden sind berufsnah, also auf die Berufspraxis bezogen.

Ein dreiwöchiges Betriebspraktikum im Berufsbereich muss absolviert werden.

Welchen Abschluss kann ich nach erfolgreichem Schulbesuch erreichen?

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wird ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben. Dieses gilt, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt sind.

Was kann ich mit dem Abschluss machen?

In der Berufsfachschule I erwirbt man berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für Berufe in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement (z.B. Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin, Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk, Bäcker/Bäckerin, Koch/Köchin, Hotelfachmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau und Fachkraft im Gastgewerbe).

Was wird unterrichtet?

Der Unterricht unterteilt sich in den berufsbezogenen und den berufsübergreifenden Lernbereich.

Der berufsbezogene Lernbereich hat den Schwerpunkt auf den bereichsspezifischen Fächern Ernährung und Versorgung und beinhaltet darüber hinaus fachbezogen Mathematik, Englisch und Wirtschafts- u. Betriebslehre.

Der berufsübergreifende Lernbereich beinhaltet die Felder Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre.

Zusätzlich können in einem Differenzierungsbereich EDV-Kenntnisse erworben und erweitert werden.

 

In der Berufsfachschule I werden Leistungsnachweise in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form erbracht.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein halbes Schuljahr. Zur Notenfindung am Ende des Schuljahres wird die Note des ersten Halbjahre in angemessener Weise berücksichtigt. Eine Bildung des mathematischen Mittelwerts findet dabei nicht statt.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Erfahrungen in der Arbeitswelt und Berufspraxis erwerben Sie in einem Praktikum von vier Wochen.
Das Praktikum findet in der zweiten Hälfte des Schuljahres statt.

Sie erhalten die Chance, Kontakte in Handwerks und Industriebetriebe zu knüpfen und diese von Ihren fachlichen Fertigkeiten und ihrer Teamfähigkeit zu überzeugen. Viele Schülerinnen und Schüler haben bereits diese Gelegenheit genutzt und einen Ausbildungs-oder sogar Arbeitsvertrag geschlossen.

Aus diesem grund muss das Praktikum im Bereich des fachlichen Schwerpunkts abgeleistet werden.

Es findet keine Abschlussprüfung statt.

Nach oben

Voraussetzung

  • Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
  • oder gleichwertiger Abschluss

Abschlüsse

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

Kontakt

Mario Westerholt

wem@ffb-lippe.de