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Teststrategie und Verhalten nach einer Corona-Infektion

Liebe Schülerinnen und Schüler, Studierende der Fachschule, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

bezugnehmend auf die Schulmail vom 28.07.2022 sowie der Mitteilung unserer Ministerin für Schule und Bildung des Landes NRW,  Frau Dorothee Feller, erhalten Sie hier die Informationen im Umgang mit der Corona-Pandemie, die unsere Schule betreffen.

Freiwillige Testung von SchülerInnen (Auszug aus der Schulmail vom 28.07.2022)
Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass Sie gebeten werden, sich im Verdachtsfall - d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19-Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor Antritt des Schulweges auch selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu bleiben.

Für die anlassbezogene Testung haben Sie durch die Schule 5 Einzeltests erhalten.

Durch die anlassbezogenen Testungen zu Hause bleiben die frühe­ren regelmäßigen Schultestungen weiterhin entbehrlich. Testungen in der Schule werden daher nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Ihnen offenkundig typische Symptome einer Atemwegs­erkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erzie­hungsberechtigten Person bzw. Ihre Versicherung als volljährige/r Schülerinnen und Schüler selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstär­kung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.

RückkehrerInnen aus angeordneter Quarantäne/Isolation
Vor der geplanten Wiederaufnahme Ihres Unterrichts, ist weiterhin die Rückmeldung im Büro erforderlich, bevor die Teilnahme am Unterricht gewährt werden kann.

Sie bringen dazu bitte die folgenden Unterlagen (auch digital) mit:

  • Nachweis des positiven Bürger- oder PCR-Test
  • Nachweis über die Freitestung nach Ablauf der Isolation (zur Zeit mind. 5 Tage).

Schüler*innen, die als Kontaktperson auf Anordnung in Quarantäne waren und in Wohngruppen wohnen ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich nach Ablauf der Quarantänezeit den positiven Test der infizierten Person vorzuzeigen. Bitte machen Sie die davon betroffenen Schüler*innen darauf aufmerksam:

  • dass dann ein formloses Anschreiben der Wohngruppenleitung mit Unterschrift der Leitung und Stempel vorgelegt werden muss. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass in der Gruppe eine positiv bestätigte Corona-Infektion vorlag.
  • Nachweis über einen negativen Selbsttest (bei minderjährigen SchülerInnen) und formlose Versicherung bei volljährigen SchülerInnen (auch mündlich).

Unter folgendem Link finden Sie Informationen des Ministeriums zur Teststrategie zur Eindämmung von Corona-Infektionen:

https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Schuljahr und Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung