Fachpraktiker / Fachpraktikerin Küche

Fachpraktiker / Fachpraktikerin Küche

Die Fachpraktiker/innen Küche arbeiten unter Anleitung eines Kochs oder einer Köchin z. B. in den Küchen von Gaststätten, in Cateringbetrieben oder in Großküchen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Kantinen, …).
Sie arbeiten beim Zubereiten und Anrichten von Lebensmitteln mit und prüfen deren Qualität. Außerdem helfen sie bei der Lagerung von Lebensmitteln.

Voraussetzung ist eine Reha-Bescheinigung der Agentur für Arbeit und ein Maßnahmenträger oder Ausbildungsbetrieb mit rehapädagogischer Zusatzqualifikation (§ 66 BBiG).

Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich.

Sollte der Erste Schulabschluss noch nicht vorhanden sein, wird dieser bei entsprechenden schulischen Leistungen vergeben.

  • Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
  • Sie besuchen an einem Wochentag die Berufsschule.
  • Der Fachunterricht gliedert sich in verschiedene Lernfelder. Hinzu kommen die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Religion, Politik und Sport/ Gesundheitsförderung.

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben und ist die Grundlage für die weitere Förderung. Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Der Berufsabschluss wird durch eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung erworben. Die Durchführung dieser Prüfung übernimmt die IHK (Industrie- und Handelskammer).

Ausgebildete Fachpraktiker/innen Küche können in den Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen sowie in der Nahrungsmittelindustrie als auch Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen arbeiten.

Im Anschluss ist auch eine Ausbildung zur Köchin/zum Koch möglich.

Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb oder Maßnahmenträger vor.

Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Verorgungsmanagement

Kontakt

Dagmar Storck

+49 5231 608200
sto@ffb-lippe.de

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