Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Als Fachfrau oder Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie nehmen Sie die Gastgeberrolle ein und verbinden so die Gäste mit der Küche. Sie arbeiten in Restaurants, Hotels, Catering-Betrieben, Bars und Cafés. Sie sorgen dafür, dass Ihre Gäste sich rundherum wohl fühlen. Dafür erstellen Sie individuelle Planungen für Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage usw., bereiten Räume ansprechend vor und führen Service in verschiedener Form durch. Sie werden zu Expertinnen und Experten im Bereich Speisen und Getränke und beraten Ihre Gäste. Unsere Schule bereitet Sie dafür vielfältig vor. Wir bieten Ihnen Fachpraxisunterricht, die Teilnahme an regionalen und nationalen Wettbewerben und die Möglichkeit Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Dieser Beruf klingt spannend für Sie?
Erfahren Sie, wie Sie eine Ausbildung zur Fachfrau oder zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie aufnehmen können!
Aufnahmevoraussetzungen
Sie benötigen einen Ausbildungsvertrag bei einem Ausbildungsbetrieb der Gastronomie in Lippe.
Neben diese Aufnahmevoraussetzungen sollten Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen mitbringen:
- Teamgeist und Offenheit – Sie arbeiten täglich mit vielen unterschiedlichen Menschen zusammen.
- Serviceorientierung, Freude am Kontakt mit Gästen und interkulturelles Verständnis – damit Sie individuell auf verschiedene Wünsche und Erwartungen eingehen können.
- Interesse an Lebensmitteln und Getränken – eine wichtige Grundlage für Ihre tägliche Arbeit.
- Körperliche Belastbarkeit – da Sie häufig auf den Beinen sind und auch körperlich mitanpacken müssen.
- Spaß an Organisation und Planung sowie an kaufmännischen Aufgaben – Sie betreuen Veranstaltungen, kalkulieren Kosten und behalten den Überblick.
- Flexibilität bei den Arbeitszeiten – Wochenendarbeit, Schichtdienste, frühe Starts in den Tag, späte Feierabende, Feiertagseinsätze und saisonale Hochphasen gehören in dieser Branche zum Alltag.
Mögliche Abschlüsse
- Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.
- allgemeinbildender Schulabschluss
- Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)
Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
Unterrichtsorganisation
- Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
- Sie besuchen im 1. Ausbildungsjahr an zwei und im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils an einem Tag unsere Berufsschule.
- Der Fachunterricht gliedert sich in verschiedene Lernfelder. Hinzu kommen die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Religion und Politik.
- Darüber hinaus bieten wir Ihnen in Projekt- und Blockwochen die Möglichkeit Ihr Fachwissen zu vertiefen und sich intensiv auf Ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten.
- Nach der regulären Unterrichtszeit bieten wir an den Berufsschultagen die Möglichkeit eine individuelle Sprachförderung mit Gastro-Schwerpunkt zu besuchen.
Leistungsbewertung
Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.
Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum‘ bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.
Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.
Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:
- Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
- APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
Prüfung
- Die Prüfungen finden in Kooperation mit der IHK Lippe zu Detmold statt und bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
- Die praktischen Prüfungen finden in der Regel in den Praxisräumen (Restaurant, Bar, Küche usw.) unserer Schule statt.
- Am 1. Teil der Gestreckten Abschlussprüfung (kurz: GAP 1) nehmen Sie nach 18 Monaten teil. Die GAP 2 findet am Ende der Ausbildung statt. Das Ergebnis aus dem Prüfungsteil 1 (GAP 1) fließt mit 25 Prozent in die Endnote ein.
Zusätzlich kann die Zusatzqualifikation Bar und Wein abgelegt werden, wenn der Ausbildungsbetrieb dies ermöglicht.
Anschlussmöglichkeiten/berufliche Perspektiven
- Zusatzqualifikationen sind die Fortbildung zum Sommelièr/Sommelière (Weinkellner) oder Barmixer/-in.
- Aufstiegsmöglichkeiten in der Gastronomie eröffnen sich durch den Besuch unserer Hotelfachschule. Die Fachschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Fachrichtung Hotel und Gaststätten, am Felix-Fechenbach-Berufskolleg führt in zwei Jahren (vier Semestern) Vollzeitunterricht zum/zur Staatlich geprüften Betriebsleiter/in – Fachrichtung Hotel- und Gaststätten (Bachelor Professional).
Anmeldung
Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.
Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Verorgungsmanagement
Sonstiges
Auf der Homepage des deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) werden alle gastgewerblichen Berufsbilder ausführlich dargestellt.