Fachpraktiker / Fachpraktikerin Lebensmittel­verkauf

Fachpraktiker / Fachpraktikerin Lebensmittelverkauf (Bäckerei und Konditorei)

Die Ausbildung zum Fachpraktiker / zur Fachpraktikerin Lebensmittelverkauf mit dem Schwerpunkt Bäckereien und Konditoreien umfasst eine dreijährige Ausbildungszeit, die in einem handwerklichen Ausbildungsbetrieb oder einem Ausbildungsträger erfolgt. Neben der praktischen Lehre im Betrieb erfolgt parallel die theoretische Ausbildung am Felix-Fechenbach-Berufskolleg.

Voraussetzung ist eine Reha-Bescheinigung der Agentur für Arbeit und ein Maßnahmenträger oder Ausbildungsbetrieb mit rehapädagogischer Zusatzqualifikation (§ 66 BBiG / § 42m HwO).

Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich.

Sollte der Erste Schulabschluss noch nicht vorhanden sein, wird dieser bei entsprechenden schulischen Leistungen vergeben. 

  • Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
  • Sie besuchen an einem Wochentag unsere Berufsschule.
  • Der Fachunterricht gliedert sich in verschiedene Lernfelder. Hinzu kommen die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Religion, Politik und Sport/ Gesundheitsförderung.
  • Darüber hinaus bieten wir Ihnen in Projekt- und Blockwochen die Möglichkeit Ihr Fachwissen zu vertiefen und sich intensiv auf Ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gesetzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung: 

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
  • Die Prüfungen finden in Kooperation mit der Handwerkskammer OWL statt und bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Als Fachpraktiker / Fachpraktikerin Lebensmittelverkauf arbeitest du im Verkauf in Bäckerei- oder Konditoreibetrieben. 

Im Anschluss ist eine Ausbildung zum Fachverkäufer / zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (Schwerpunkt Bäckerei und Konditorei) möglich.

Im zweiten Ausbildungsjahr finden die Projekttage „Backen und Verkaufen für einen guten Zweck“ statt.
Im dritten Ausbildungsjahr gibt es eine Projektwoche zur Prüfungsvorbereitung.
 

Kontakt

Maike Schäfer

+49 5231 608255
sca@ffb-lippe.de

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