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Berufsfachschule III

Berufsfachschule III

Die Berufsfachschule III führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und ermöglicht den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses. Außerdem kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) erworben werden. Vorrangiges Ziel ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit in einem breit gefächerten Arbeitsfeld.

Berufsfachschule III – Kinderpflege – Vollzeit

Berufsfachschule III – Erziehung, Bildung und Betreuung von Grundschulkindern – Vollzeit

Voraussetzung

  • Erster Schulabschluss
    oder gleichwertiger Abschluss
  • Erweiterter Erster Schulabschluss
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR oder FOR-Q)
  • In Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Abschlüsse

  • Mittlerer Abschluss der Sekundarstufe I
  • ggf. Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe
  • Wer diesen Bildungsgang absolviert hat, kann unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule der Anlage C des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen.
  • Berufsabschluss nach Landesrecht