Fachkraft für Gastronomie
Die Fachkraft für Gastronomie mit dem Schwerpunkt Restaurantservice ist insbesondere in den Bereichen Restaurant und Buffet tätig. Im Restaurant bedient und betreut sie Gäste, serviert Speisen und Getränke und erstellt Rechnungen. Am Buffet schenkt sie Getränke aus und stellt Aufguss- und Heißgetränke her. Im Wirtschaftsdienst ist sie für das Herrichten und Dekorieren der Gasträume zuständig.
Die Fachkraft für Gastronomie mit dem Schwerpunkt Systemgastronomie bereiten Speisen und Getränke zu und betreuen und bedienen die Gäste. Darüber hinaus stellen sie Speisen und Getränke „to go“ her.
Beide Schwerpunkte der Fachkraft für Gastronomie absolvieren die gleichen Lernfelder, die die dreijährige Ausbildung zum/zur Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres absolviert.
Aufnahmevoraussetzungen
Sie benötigen einen Ausbildungsvertrag bei einem Ausbildungsbetrieb der Gastronomie in Lippe.
Neben diese Aufnahmevoraussetzungen sollten Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen mitbringen:
- Teamgeist und Offenheit – Sie arbeiten täglich mit vielen unterschiedlichen Menschen zusammen.
- Serviceorientierung, Freude am Kontakt mit Gästen und interkulturelles Verständnis – damit Sie individuell auf verschiedene Wünsche und Erwartungen eingehen können.
- Interesse an Lebensmitteln und Getränken – eine wichtige Grundlage für Ihre tägliche Arbeit.
- Körperliche Belastbarkeit – da Sie häufig auf den Beinen sind und auch körperlich mitanpacken müssen.
- Spaß an Organisation und Planung sowie an kaufmännischen Aufgaben – Sie betreuen Veranstaltungen, kalkulieren Kosten und behalten den Überblick.
- Flexibilität bei den Arbeitszeiten – Wochenendarbeit, Schichtdienste, frühe Starts in den Tag, späte Feierabende, Feiertagseinsätze und saisonale Hochphasen gehören in dieser Branche zum Alltag.
Mögliche Abschlüsse
- Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss nach dem BBiG und der HwO zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht einbezogen.
- allgemeinbildender Schulabschluss
- Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife)
Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler, die nicht in Berufen gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO einen Abschluss erwerben, mit dem Berufsschulabschluss, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
Unterrichtsorganisation
- Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre.
- Sie besuchen im 1. Ausbildungsjahr an zwei und im 2. Ausbildungsjahr an einem Tag unsere Berufsschule.
- Der Fachunterricht gliedert sich in verschiedene Lernfelder. Hinzu kommen die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Religion und Politik.
- Darüber hinaus bieten wir Ihnen in Projekt- und Blockwochen die Möglichkeit Ihr Fachwissen zu vertiefen und sich intensiv auf Ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten.
- Nach der regulären Unterrichtszeit bieten wir an den Berufsschultagen die Möglichkeit eine individuelle Sprachförderung mit Gastro-Schwerpunkt zu besuchen.
Leistungsbewertung
Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.
Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Des Weiteren werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs ‘Arbeitsaufträge zum Betriebspraktikum‘ bewertet.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.
Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.
Gesetzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:
- Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
- APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
Prüfung
Nach einem Jahr findet eine Zwischenprüfung statt, die einen theoretischen und einen praktischen Teil umfasst. Die Ergebnisse dieser Zwischenprüfung gehen nicht in die Abschlussnote mit ein!
Die Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres entspricht der Abschlussprüfung Teil 1 der dreijährigen Serviceberufe. Je nach Schwerpunkt (Restaurant oder Systemgastronomie) werden unterschiedliche Aufgabenstellungen theoretisch und praktisch bearbeitet.
Anschlussmöglichkeiten/berufliche Perspektiven
Mit einem zusätzlichen dritten Ausbildungsjahr können Fachkräfte für Gastronomie den Berufsabschluss Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder Fachmann/-frau für Systemgastronomie erreichen.
Anmeldung
Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.
Anmeldung zur Berufsschule im Berufsfeld Ernährungs- und Verorgungsmanagement
Sonstige Infos
Auf der Homepage des deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) werden alle gastgewerblichen Berufsbilder ausführlich dargestellt.