# Berufliches Gymnasium # Metalltechnik # Elektrotechnik # Bau- Holztechnik # Gastronomie # Kinderpflege / Erzieherin

Aktualisierte Informationen zum Einsatz von Corona-Selbsttests

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Studierenden der Fachschulen,

das Ministerium für Schule und Bildung in NRW weist mit den Schulmails vom 27.05.2021 (Link zur vollständigen Schulmail vom 27.05.2021), vom 08.04.2021 (Link zur vollständigen Schulmail vom 08.04.2021) und vom 14.04.2021 (Link zur vollständigen Schulmail vom 14.04.2021) eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen an. Der Test kann nicht abgelehnt werden.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für Sie in der Schule erfüllt.

Entbindung von der Testpflicht zum jeweiligen Termin der Selbsttestung in der Schule erhalten Personen, die

  • ein negatives Testergebnis durch eine Teststelle (Bürgertest), das nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können,
  • einen positiven PCR-Test vorweisen können, dessen Datum mehr als 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist oder
  • ihre vollständige Impfung nachweislich vor mehr als 14 Tagen erhalten haben.

Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Handyfoto, auf dem alle relevanten Informationen erkennbar sind, ist ausreichend.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ab dem 31.05.2021 stellen die Schulen auf Verlangen der Schülerinnen und Schüler nach erfolgter Selbsttestung unter Aufsicht eine Testbescheinigung aus. Diese Ausstellung nimmt die testende Lehrkraft am Tag der Testung vor. 

 

Wie setzen wir als Felix Fechenbach Berufskolleg die Durchführung der Selbsttests um?

Wöchentlich werden in jeder Klasse, die in Präsenz unterrichtet wird, zwei Selbsttests durchgeführt. In Teilzeitklassen, die nur an einem Tag bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in der Schule sind, wird nur ein Selbsttest durchgeführt. Die Festlegung der jeweiligen Testtage und die Durchführung der Tests organisiert der/die jeweilige Klassenlehrer/in.

Testdurchführung:

Sie erhalten ein Test-Kit bestehend aus einem Antigen Test, einem Abstrichtupfer, einem Röhrchen mit Extraktionspuffer und eine Spenderkappe. Die anwesende Lehrkraft erklärt Ihnen den Ablauf und beaufsichtigt die Testdurchführung.

Nach erfolgtem Selbsttest wird das Ergebnis nach 15 Min. unter Einhaltung der Abstandsregeln durch die Lehrkraft ausgewertet:

  • Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.
  • Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.
  • Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und wird mit einem neuen Test-Kit wiederholt.

Sie entsorgen den Test nach erfolgter Auswertung in einem dafür vorgesehenen Plastikbeutel.

Was passiert, wenn Ihr Selbsttest positiv ausgefallen ist?

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.

Sollten Sie also ein positives Selbsttestergebnis haben, treten Sie unverzüglich die Rückreise an. Beförderungen in Fahrgemeinschaften sind ausgeschlossen, Nutzung von ÖPNV sind zu vermeiden. Ist eine selbstständige unverzügliche Rückreise nicht möglich, so warten Sie bis zu Ihrer Abholung in E52 (Saganer Str.) bzw. 5.1.02 (Klingenbergstr.). Ihre direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen nehmen weiterhin am Präsenzunterricht teil.

Vor Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests im Sekretariat erforderlich.

Ihr Fehlen bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gilt als entschuldigt. Ihnen werden Unterlagen zur Nacharbeit bereitgestellt bzw. Hybridunterricht ermöglicht. Klassenarbeiten werden nachgeholt. Nachteile durch einen positiven Selbsttest entstehen Ihnen nicht.

Bis zum PCR-Testtermin sollte Sie sich in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

Testungen bei Klassenarbeiten in Klassen, die im Distanzunterricht sind:

Sollten Klassenarbeiten angesetzt worden sein, so sind diese auch für Klassen im Distanzunterricht wahrzunehmen. Ihnen wird ausreichend Zeit für die Hin- und Rückfahrt gewährt, d.h. der Unterricht vor der Arbeit wird früher beendet und der Unterricht nach der Arbeit später begonnen.

Die Teilnahme an der Klassenarbeit ist dem Präsenzunterricht gleichzusetzen, somit werden Sie in jedem Fall vor Beginn der Klassenarbeit getestet. Es besteht Testpflicht.

Die Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen Test, der in einem Testzentrum durchgeführt wurde und nicht älter als 48 Stunden ist, entbindet Sie von der Durchführung des Selbsttests in der Schule.

Testungen bei Abschlussprüfungen:

Am Tag Ihrer Abschlussprüfung ist die generelle Testpflicht aufgrund der besonderen Situation ausgesetzt. Legen Sie bitte dennoch ein negatives Testergebnis vor, welches nicht älter als 48 Stunden ist. Dazu haben Sie, wie auch alle anderen Bürger*innen, die Möglichkeit, sich in einem Testzentrum testen zu lassen.

Prüflinge, die die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis nicht vorlegen können, werden räumlich getrennt beaufsichtigt.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin einen guten Lernerfolg und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung