Berufsfachschule I - Technik
Berufsfelder Bau- und Holztechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik

Die Berufsfachschule I Technik vermittelt die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung im dualen System oder der unmittelbaren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in den Berufsfeldern Bau- und Holztechnik, Elektrotechnik oder Metalltechnik.

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wird ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben. Dieses gilt, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt sind.

Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I beenden und anschließend keine Berufsausbildung beginnen, erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht. Es besteht die Möglichkeit in die Berufsfachschule II aufgenommen werden.

Die Inhalte und Kompetenzen des berufsbezogenen Lernbereichs werden fachübergreifend in Theorie und Praxis vermittelt. Schwerpunktmäßig werden die handwerkliche Tätigkeit, die Problemlösungsfähigkeit sowie wirtschaftliche Aspekte im Mittelpunkt stehen.

Bau- und Holztechnik

Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen  Schwerpunktes
 - Betriebsorganisation
 - Produkterstellenung
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch
Betriebspraktika

Berufsübergreifender Bereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre

Elektrotechnik

Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen  Schwerpunktes
 - Instandhaltungsprozesse
 - Produktionsprozesse
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch
Betriebspraktika

Berufsübergreifender Bereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre

Metalltechnik

Berufsbezogener Lernbereich
Fächer des fachlichen  Schwerpunktes
 - Fertigungsprozesse
 - Montag- und
   Instandhalungsprozesse
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch
Betriebspraktika

Berufsübergreifender Bereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre

In der Berufsfachschule I werden Leistungsnachweise in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form erbracht.

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein halbes Schuljahr. Zur Notenfindung am Ende des Schuljahres wird die Note des ersten Halbjahre in angemessener Weise berücksichtigt. Eine Bildung des mathematischen Mittelwerts findet dabei nicht statt.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Erfahrungen in der Arbeitswelt und Berufspraxis erwerben Sie in einem Praktikum von vier Wochen.
Das Praktikum findet in der zweiten Hälfte des Schuljahres statt.

Sie erhalten die Chance, Kontakte in Handwerks und Industriebetriebe zu knüpfen und diese von Ihren fachlichen Fertigkeiten und ihrer Teamfähigkeit zu überzeugen. Viele Schülerinnen und Schüler haben bereits diese Gelegenheit genutzt und einen Ausbildungs-oder sogar Arbeitsvertrag geschlossen.

Aus diesem grund muss das Praktikum im Bereich des fachlichen Schwerpunkts abgeleistet werden.

Es findet keine Abschlussprüfung statt.
Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwirbt, wer

  • in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat

oder

  • in nur einem Fach mangelehafte Leistungen erzielt hat, und diese mit mindestens befriedigenden Leistungen in einem anderen Fach ausgleichen kann.

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Voraussetzung

  • Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
  • oder gleichwertiger Abschluss

Abschlüsse

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten