Fachschule für Sozialwesen - Erzieher/-in
Fachrichtung Sozialpädagogik

Ziele

  • Ziel der dreijährigen Ausbildung ist, als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in familienergänzenden und familienersetzenden sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig tätig sein zu können. Der sonder- und heilpädagogische Tätigkeitsbereich findet an Fachschulen für Sozialpädagogik keine Berücksichtignung.
  • Die Ausbildung berechtigt zur pädagogischen Arbeit als Gruppenleiter/in mit Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Kinderheimen, Freizeiteinrichtungen, Jugendwohngruppen und Internaten.
  • Ihre pädagogische Aufgabe als ausgebildete/r Erzieher/in wird es sein, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung professionell zu unterstützen und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten auszugleichen.
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege)
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + Berufsabschluss in beliebigem Berufsfeld + ununterbrochene berufliche Tätigkeit von mind. 6 Wochen (vollzeit) bzw. 480 Stunden (teilzeit) zusammenhängenden Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita)
  • FHR in Verbindung mit dem Erwerb beruflicher Kenntnisse in den Bildungsgängen: Höhere Berufsfachschule des Sozialwesens, Fachoberschule - Schwerpunkt Sozialwesen (FOS11+12)
  • Abitur oder FHR vollständig (schulischer+beruflicher Teil) + ununterbrochene berufliche Tätigkeit von mind. 6 Wochen (vollzeit) bzw. 480 Stunden (teilzeit) zusammenhängenden Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita)
  • Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der jeweiligen Fachklasse.

Kontakt

Die Konaktdaten entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der jeweiligen Fachklasse.

Dieser Bildungsgang
ist AZAV zertifieziert