# Kinderpflege / Erzieherin

Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher

NEU ab dem Schuljahr 2020 / 2021

Ziel der Ausbildung:
Der Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt den Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“. Ziel der Ausbildung ist, als Erzieherin oder Erzieher in familienergänzenden und familienersetzenden sozialpädagogischen Einrichtungen selbstständig tätig sein zu können.

Struktur der praxisintegrierten Ausbildung:
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre. Im ersten Jahr findet der Unterricht an drei Wochentagen statt, im zweiten und dritten Jahr an zwei Wochentagen. An den anderen Tagen wird die Ausbildung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt, auch in den Schulferien.

Weiter sind Blockwochen geplant, in denen themenspezifisch gearbeitet wird.

Die Erzieher*innenausbildung ist eine generalistische Ausbildung, die zur Arbeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe befähigt. Daher müssen im Rahmen der Ausbildung Praktikumszeiten in einem anderen Arbeitsfeld nachgewiesen werden.

Aufnahmevoraussetzungen:
Um in die PiA-Klasse aufgenommen werden zu können benötigen Sie:

  • einen Praktikumsplatz für 3 Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, nachgewiesen durch einen Praktikums- bzw. Ausbildungsvertrag oder die ausgefüllte Ausbildungsabsichtserklärung,
  • eine mit dem Träger bestehende Kooperationsvereinbarung.

 sowie

  • den mittleren Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder
  • die vollständige FHR in Verbindung mit dem Erwerb beruflicher Kenntnisse in den Bildungsgängen: Höhere Berufsfachschule des Sozialwesens, Fachoberschule - Schwerpunkt Sozialwesen (FOS11+12) oder
  • den mittleren Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + eine abgeschlossene, nicht einschlägige Berufsausbildung + eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 900 Stunden  (alternativ: einschlägiger Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliges soziales Jahr) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita) oder
  • Abitur oder FHR vollständig (schulischer + beruflicher Teil) + eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 900 zusammenhängenden Arbeitsstunden (alternativ: einschlägiger Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliges soziales Jahr) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita).

Zusätzlich sind zu Beginn der Ausbildung am 01.08.

  • die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (ohne Eintragung, nicht älter als drei Monate),
  • der Nachweis über die Teilnahme an der "Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe" nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung) sowie
  • der Nachweis über die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe am Kind“ notwendig.

 

Beratungsmöglichkeiten:
Besuchen Sie uns am Tag der offenen Berufskollegs oder am Anmelde- und Beratungstag. Individuelle Beratungstermine können Sie mit der Bildungsgangleitung Frau Lehmköster (unter: lea@ffb-lippe.de) vereinbaren.