Fachschule für Sozialwesen - Erzieher/-in - klassisch
Fachrichtung Sozialpädagogik

Ziele und persönliche Anforderungen

Ziele

  • Ziel der dreijährigen Ausbildung ist, als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in familienergänzenden und familienersetzenden sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig tätig sein zu können. Der sonder- und heilpädagogische Tätigkeitsbereich findet an Fachschulen für Sozialpädagogik keine Berücksichtignung.
  • Die Ausbildung berechtigt zur pädagogischen Arbeit als Gruppenleiter/in mit Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Kinderheimen, Freizeiteinrichtungen, Jugendwohngruppen und Internaten.
  • Ihre pädagogische Aufgabe als ausgebildete/r Erzieher/in wird es sein, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung professionell zu unterstützen und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten auszugleichen.

Persönliche Anforderungen

Für die Ausbildung ist ein hohes Maß an...

  • körperlicher und psychischer Gesundheit
  • Selbständigkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • "Sich einlassen können", z.B. auf Phantasiereisen, Rollenspiele, Umgang mit Medien usw.
  • Teamfähigkeit sowie
  • professioneller Grundeinstellung Voraussetzung.

Außerdem müssen Sie über einen sehr guten schriftlichen und mündlichen Sprachgebrauch verfügen, da Sie sprachliches Vorbild für Kinder und Jugendliche sind und außerdem mit Eltern und Ämtern schriftlich kommunizieren müssen.

 

Abschlüsse und Berechtigungen

Schulischer Abschluss

  • Es ist möglich, ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife zu erwerben. Hierzu ist es nötig das Fach "Mathematik" zu wählen. Der Fachhochschulreifeabschluss berechtigt Sie bundesweit zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule.

Berufsabschluss

  • Mit bestandener Abschlussprüfung (nach insgesamt drei Jahren Ausbildung) ist die Berechtigung verbunden die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte/r Erzieher/in" zu führen.

Unterricht in Lernbereichen

1. und 2. Ausbildungsjahr - Lernbereiche

Fächerübergreifender Lernbereich (400-600 Std.)

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften (Biologie)

Fachbezogener Lernbereich (3000-3200 Std.)

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
  • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Differenzierungsbereich (0-100 Std.)

  • Mathematik (nur für Fachhochschulreife)

Die ersten beiden Jahre der drei Ausbildungsjahre finden vollzeitschulisch statt. Während der ersten beiden Jahre werden Praktika im Umfang von 16 Wochen absolviert.

3. Ausbildungsjahr

Das dritte Ausbildungsjahr (Anerkennungsjahr) erfolgt bereits gegen Entgeld und entsprechender Sozialversicherung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Neben der Praxisbetreuung durch die Lehrenden der Fachschule, findet begleitender Unterricht im Umfang von 160-200 Std. statt. Die erste und zweite Ausbildungsphase im Berufspraktikum umfasst mindestens 3600 Stunden. Das Anerkennungsjahr schließt mit einer Prüfung ab.

Kosten

Während der ersten beiden Ausbildungsjahre finden teilnahmeverpflichtende Unterrichtsgänge, Studienfahrten und berufsbezogene Kurse statt. Hierfür entstehen Kosten, die von den Studierenden zu tragen sind. Insgesamt sollten Sie mit Kosten in Höhe von ca. 300€ rechnen. Bei gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestellt werden. Auskunft erteilt:

Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Lippe

Felix-Fechenbach Straße 5

32756 Detmold

Tel.: 05231-620

 

 

Leistungsnachweise

Die Leistungsnachweise basieren auf den gesetzlichen Vorschriften und werden durch Bildungsgangbeschlüsse konkretisiert.

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungsnachweise werden Ihnen durch die Lehrkräfte der einzelnen Lernfelder zu Beginn der Ausbildung bekannt gegeben.

Praktika

Praxisstelle in familienergänzenden und familienersetzenden Einrichtungen des Kreises Lippe

  • Die Praktika im 1. und 2. Ausbildungsjahr finden in Kindertagesstätten, offenen Ganztagsschulen und Einrichtungen der stationären Jugendhilfe des Kreises Lippe statt.
  • Im 2. Ausbildungsjahr wechseln Sie die Praktikumsstelle.
  • Für beide Ausbildungsjahre gilt: Sie dürfen weder als Kind bzw. als Jugendlicher in der Einrichtung gewesen sein, noch vor der Ausbildung länger als 4 Wochen in der Einrichtung ein Praktikum absolviert haben. Zudem darf es keine Kindertagesstätte bzw. Einrichtung sein, in der Sie bereits während der vorangegangenen Ausbildung (z.B. Kinderpfleger, Sozialhelfer) tätig waren.
  • Die Praktikumsstätte muss vor Beginn der Ausbildung von der Schule genehmigt werden. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit der Zusage des Ausbildungsplatzes.

Praktikumsdauer

  • Insgesamt finden Praktika im Umfang von 16 Wochen während der ersten beiden Ausbildungsjahre statt.
  • Die Praktika werden als Blockpraktika im Umfang von 3-5 Wochen durchgeführt.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit (ohne Pausen) beträgt 38,5-40 Std.

Praktikumstermine

  • Die genauen Praktikumstermine erhalten Sie mit der Zusage für den Ausbildungsplatz.

Praktikumsinhalte

  • Sie werden durch den Unterricht in der Schule auf alle Aufgaben und Inhalte der Praktika vorbereitet.
  • Während der Praktika führen Sie Bildungsangebote mit Kindern durch, die Sie schriftlich planen, praktisch durchführen und anschließend reflektieren.

Infos zu Prüfungsmodalitäten und -fächern, und Abschlussvoraussetzungen

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Voraussetzung

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege)
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + Berufsabschluss in beliebigem Berufsfeld + ununterbrochene berufliche Tätigkeit von mind. 6 Wochen (vollzeit) bzw. 240 Stunden (teilzeit) zusammenhängenden Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita)
  • FHR in Verbindung mit dem Erwerb beruflicher Kenntnisse in den Bildungsgängen: Höhere Berufsfachschule des Sozialwesens, Fachoberschule - Schwerpunkt Sozialwesen (FOS11+12)
  • Abitur oder FHR vollständig (schulischer+beruflicher Teil) + ununterbrochene berufliche Tätigkeit von mind. 6 Wochen (vollzeit) bzw. 240 Stunden (teilzeit) zusammenhängenden Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita)

Aufnahmevoraussetzungen

Zu Beginn der Ausbildung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintragung)
  • Der Nachweis über die Teilnahme an der "Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe" nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung)
  • Der Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Kindertagesstätte des Kreises Lippe für das erste Ausbildungsjahr (Arbeitszeit 38,5-40h/Woche)

Abschlüsse

  • Zusätzlich zum Fachschulexamen kann die Fachhochschulreife erworben werden.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter …" mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.

Kontakt

Michael Brinkschulte
brm@ffb-lippe.de

Dieser Bildungsgang
ist AZAV zertifieziert