Berufsfachschule III - Kinderpflege
Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/-in

Persönliche Anforderungen und Ziele der Berufsausbildung

Was muss ich mitbringen?

  • Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C1), denn Sprache und Kommunikation sind das wichtigste "Handwerkszeug" des Erziehenden und Sie müssen auch schriftlich kommunizieren können.
  • Da in allen Fächern und Lernfeldern auf dem Niveau der Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss unterrichtet wird, empfehlen wir mindestens einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
  • Körperliche Belastbarkeit (belastbares Immunsystem)
  • Psychische Belastbarkeit und Stabilität
  • "Sich-einlassen-können" auf andere Menschen, Rollenspiele, Phantasiereisen, Nahrungszubereitung in anderen Kulturkreisen
  • Toleranz und vorurteilsfreies Handeln
  • Teamfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft soziale Beziehungen aufzubauen

     

    Ziele

  • Berufsabschluss nach Landesrecht und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ggf. mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (aber in der Regel erst nach zwei Jahren siehe "Abschlüsse und Berechtigungen")                                                                                                        Tipp: Wenn Sie sich zunächst beruflich orientieren wollen und in nur einem Jahr einen höheren Schulabschluss erreichen wollen, informieren Sie sich über die Berufsfachschule 1 (mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10) bzw. die Berufsfachschule 2 (mit Hauptschulabschuss nach Klasse 10 zum Mittleren Schulabschluss = Fachoberschulreife ggf. mit Q-Vermerk).

  • Die Ausbildung zum/r Kinderpfleger/in vermittelt die berufliche Fähigkeit zur Erziehung, Pflege und Versorgung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren.
  • Außerdem erlangen Sie grundlegende Kenntnisse zur individuellen Förderung von Kindern in ihrer Entwicklung auf den Gebieten: soziale, emotionale, kognitive, motorische Kompetenzen.
  • Sie lernen Bildungsangebote für Kinder schriftlich zu planen und ihr pädagogisches Handeln schriftlich wie mündlich zu begründen.
  • Grundsätzlich ist die Kinderpflegeausbildung als Erstausbildung für die Weiterbildung zum/r Erzieher/in anzusehen, denn der Berufsabschluss "staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" ermöglicht Ihnen den Zugang zur Erzieherausbildung (Fachschule für Sozialpädagogik).
  • Die Ausbildung zum/r Kinderpfleger/in bietet Ihnen auch die Möglichkeit in Kindertagesstätten, Familien, Kinderdörfern, in Eltern- oder Erzieherinitiativen oder in der Kindertagespflege (nach erfolgter Zusatzqualifizierung durch das Jugendamt) tätig zu sein.

Berufsabschluss nach Landesrecht und schulische Abschlüsse

In der Berufsfachschule für Kinderpflege werden alle Schülerinnen und Schüler auf dem Niveau zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) unterrichtet.

Am Ende der zweijährigen Ausbildung können Sie folgende Abschlüsse erwerben:

  • Berufsabschluss nach Landesrecht: Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/-in (nach bestandener Abschlussprüfung)
  • Sekundarabschluss I = Mittlerer Schulabschluss (FOR) oder
  • Sekundarabschluss I = Mittlerer Schulabschluss mit Qualifizierung für die gymnasiale Oberstufe (FOR-Q)

Ausnahme: Schüler/innen, die nach der 9. Klasse des Gymnasiums mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe die Ausbildung beginnen, erhalten am Ende der ersten Jahrgangsstufe ihren Leistungen entsprechend den Erweiterten ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder mit der Versetzung in die zweite Jahrgangsstufe den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

 

Unterrichtsfächer - Berufsfachschule für Kinderpflege

Der Unterricht wird in berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer unterteilt und findet in allen Fächern auf dem Niveau der Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) statt.

Alle Fächer sind versetzungsrelevant. Relevant für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung sind alle Fächer ausgenommen die Fächer des Differenzierungsbereiches.

Der Unterricht ist so organisiert, dass die Schüler/innen anhand von berufsbezogenen Lernsituationen auch fächerübergreifend lernen.

Berufsbezogene Fächer:

  • Sozialpädagogik (Theorie und Praxis)
  • Gesundheitsförderung und Pflege (Theorie und Praxis)
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch (wird auf B1 Niveau erteilt)

Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsfächer:

  • Musik
  • Gestaltung/Werken

In der zweijährigen Ausbildung werden insgesamt 2560 - 2800 Unterrichtsstunden erteilt.

Kosten

Während der zweijährigen Ausbildung finden teilnahmeverpflichtende Unterrichtsgänge, Tagesfahrten und berufsbezogene Kurse (z.B. Erste Hilfe am Kind) statt. Dazu kommen außerdem die Kosten für den Unterricht der Nahrungszubereitung im praktischen Anteil des Faches Gesundheitsförderung und Pflege. Die Kosten hierfür werden von den Schülern/-innen getragen. Insgesamt sollten Sie mit Kosten in Höhe von ca. 300€ während der zweijährigen Ausbildung rechnen.

BAföG

Bei gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestellt werden.

Auskunft erteilt:

Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Lippe

Felix-Fechenbach-Straße

32756 Detmold

05231-620

Der Beurteilungszeitraum beträgt ein ganzes Schuljahr.

Alle Leistungen aus den Beurteilungsbereichen 'Schriftliche Arbeiten' und 'Sonstige Leistungen im Unterricht' können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Leistungsbewertung soll über den Stand des individuellen Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Auskunft geben. Sie ist die Grundlage für die weitere Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler werden etwa zur Hälfte des Beurteilungszeitraum über den Leistungsstand informiert.

Die Bildungsgangkonferenz beschließt am Anfang jeden Schuljahres über die Art und Anzahl der Leistungsnachweise. Die Fachlehrerin, bzw. der Fachlehrer informiert nach der Beschlussfassung die Schülerinnen und Schüler.

Gestzliche Grundlagen zur Leistungsbewertung:

  • Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt: Leistungsbewertung
  • APO-BK-NRW, Allgemeiner Teil §8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise

Besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung in der Berufsfachschule für Kinderpflege

Versetzung

In das zweite Ausbildungsjahr wird versetzt, wer in allen Fächern mindestens ausreichende oder nur in einem Fach mangelhafte Leistungen erzielt hat.

WICHTIG: Die Leistungen in den fachpraktischen Anteilen der Fächer und Lernfelder müssen für die Versetzung mindestens ausreichend sein! Mit nur einer mangelhaften Leistung im praktischen Anteil der Fächer Sozialpädagogik oder Gesundheitsförderung wird man nicht versetzt! Eine Nachprüfung in den fachpraktischen Anteilen der Fächer und Lernfelder ist ausgeschlossen.

Besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung, z.B. im Praktikum, werden durch die Bildungsgangkonferenz festgelegt und den Schülerinnen und Schülern durch die Fachlehrer bekannt gegeben.

Praktikum in der Kindertagesstätte

Praktikumsstelle

  • Die Praktika während der zweijährigen Ausbildung finden ausschließlich in einer Kindertagesstätte des Kreises Lippe statt.
  • Die Praktikumsstätte muss von der Schule genehmigt werden.
  • Sie dürfen weder als Kind in der Kindertagesstätte gewesen sein, noch vor der Ausbildung länger als 4 Wochen in der Einrichtung ein Praktikum absolviert haben.
  • Wir weisen darauf hin, dass für die Arbeit in der Kindertagesstätte ein Nachweis über den Masernschutz nach §20 Infektionsschutzgesetz notwendig ist, der bei der Kindertagesstätte vorgelegt werden muss (z.B. der Impfausweis).

Praktikumsdauer

  • Insgesamt finden Praktika im Umfang von mindestens 16 Wochen während der gesamten Ausbildung statt.
  • Die Praktika werden als Blockpraktika im Umfang von 3-4 Wochen durchgeführt.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit (ohne Pausen) beträgt 39h.

Praktikumstermine

  • Die genauen Praktikumstermine erhalten Sie mit der Zusage für den Ausbildungsplatz.

Praktikumsinhalte

  • Sie werden in der Schule auf die Aufgaben und Inhalte der Praktika vorbereitet.
  • Grundsätzlich gibt es drei Praktikumsphasen: Orientierung, Erprobung pädagogischer Handlungsweisen, Vertiefung pädagogischer Handlungsweisen.
  • Bereits im ersten Orientierungspraktikum führen Sie eine praktische Übung durch, die Sie schriftlich planen, durchführen und reflektieren. Zudem führen wir ein fachliches Gespräch mit Ihnen, in dem deutlich wird, in wie fern Sie sich in Ihrer Kindertagesstätte orientiert haben.
  • Während der Praktika der Erprobungs- und Vertiefungsphase führen Sie Bildungsangebote mit Kindern durch, die Sie schriftlich planen, praktisch durchführen und anschließend reflektieren.

Berufsabschlussprüfung - Berufsfachschule für Kinderpflege

Zulassung zur Prüfung

  • Zur Berufsabschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern (ausgenommen Differenzierungsbereich) mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat oder in nur einem Fach eine mangelhafte Leistung, die durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden muss. In den fachpraktischen Anteilen der Fächer und Lernfelder müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sein.
  • WICHTIG: eine mangelhafte Leistung im fachpraktischen Anteil der Fächer Sozialpädagogik oder Gesundheitsförderung führt zur Nicht-Zulassung. Eine Nachprüfung im fachpraktischen Anteil der Fächer Sozialpädagogik oder Gesundheitsförderung ist ausgeschlossen.

Umfang und Inhalt der Prüfung

  • Es werden zwei fächerübergreifende Abschlussarbeiten unter Aufsicht geschrieben, in der die berufliche Gesamtqualifikation zum Ausdruck kommt.
  • Jede der zwei Arbeiten dauert 90 - 150 Minuten, wobei eine Gesamtdauer beider Arbeiten von insgesamt 240 Minuten vorgeschrieben ist.
  • Die Arbeiten werden an zwei unterschiedlichen Tagen geschrieben.

Bewertung der Arbeiten

  • Die Arbeiten werden durch die Lehrkräfte korrigiert und begutachtet, die die Arbeit gestellt haben.
  • Für jede Arbeit wird eine Note ausgewiesen.

Bestehen der Prüfung

  • Die Prüfung muss insgesamt mit ausreichenden Leistungen abgeschlossen werden, dann gilt sie als bestanden.

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Voraussetzung

  • Hauptschulabschluss
    oder gleichwertiger Abschluss
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR oder FOR-Q)
  • In Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Aufnahmevoraussetzungen

Zu Beginn der Ausbildung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintragung)
  • Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der "Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe" nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung)
  • Der Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Kindertagesstätte im Kreis Lippe für die Dauer der Ausbildung (Arbeitszeit 39h/Woche)

Abschlüsse

  • Mittlerer Abschluss der Sekundarstufe I
  • ggf. Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe
  • Wer diesen Bildungsgang absolviert hat, kann unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule der Anlage C des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen.
  • Berufsabschluss nach Landesrecht
    Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger

Kontakt

Simone Ostheider
oss@ffb-lippe.de

Dieser Bildungsgang
ist AZAV zertifieziert