Förderrichtlinien für bedürftige SchülerInnen bei Klassen- und Studienfahrten
Ziel und Aufgabe des Fördervereins ist es unter anderem, auch finanziell schwach gestellten SchülerInnen die Teilnahme an Klassen- und Studienfahrten zu ermöglichen.
Die finanziellen Möglichkeiten des Fördervereins Zuschüsse zu zahlen sind leider begrenzt, weil die nicht an konkrete Projekte gebundenen Mittel im wesentlichen aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden des Lehrerkollegiums bestehen.
Daher gilt als Begrenzung ein maximaler Zuschuss von 1/3 der entstehenden Kosten.
Für die Genehmigung eines Zuschusses ist es von Seiten der SchülerInnen erforderlich, über den Klassenlehrer einen offiziellen Antrag an den Förderverein zu stellen, der folgendes enthalten muss:
- Name und Anschrift sowie die besuchte Klasse
- Art der Veranstaltung sowie die voraussichtlichen Kosten
- Eine grobe Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für den Lebensunterhalt und eine Begründung für die Bedürftigkeit
- Bankverbindung
Die finanzielle Bedürftigkeit muss gegenüber dem Klassenlehrer auch mündlich begründet werden. Er leitet dann den Antrag mit einer Befürwortungs- oder Ablehnungsbemerkung an den Förderverein weiter.
Ein genehmigter Zuschuss wird direkt nach der Veranstaltung überwiesen.

