Fachschule für Sozialwesen - Erzieher/-in (praxisintegriert)
Fachrichtung Sozialpädagogik

Ziele und persönliche Anforderungen

Ziele

  • Ziel der dreijährigen Ausbildung ist, als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in familienergänzenden und familienersetzenden sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig tätig sein zu können. Der sonder- und heilpädagogische Tätigkeitsbereich findet an Fachschulen für Sozialpädagogik keine Berücksichtignung.
  • Die Ausbildung berechtigt zur pädagogischen Arbeit als Gruppenleiter/in mit Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Kinderheimen, Freizeiteinrichtungen, Jugendwohngruppen und Internaten.
  • Ihre pädagogische Aufgabe als ausgebildete/r Erzieher/in wird es sein, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung professionell zu unterstützen und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten auszugleichen.

Persönliche Anforderungen

Für die Ausbildung ist ein hohes Maß an...

  • körperlicher und psychischer Gesundheit
  • Selbständigkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • "Sich einlassen können", z.B. auf Phantasiereisen, Rollenspiele, Umgang mit Medien usw.
  • Teamfähigkeit sowie
  • professioneller Grundeinstellung Voraussetzung.

Außerdem müssen Sie über einen sehr guten schriftlichen und mündlichen Sprachgebrauch verfügen, da Sie sprachliches Vorbild für Kinder und Jugendliche sind und außerdem mit Eltern und Ämtern schriftlich kommunizieren müssen.

 

Abschlüsse und Berechtigungen

Schulischer Abschluss

  • Es ist möglich, ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife zu erwerben. Hierzu ist es nötig das Fach "Mathematik" zu wählen. Der Fachhochschulreifeabschluss berechtigt Sie bundesweit zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule.

Berufsabschluss

  • Mit bestandener Abschlussprüfung (nach insgesamt drei Jahren Ausbildung) ist die Berechtigung verbunden die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte/r Erzieher/in" zu führen.

Unterricht in Lernbereichen

Fächerübergreifender Lernbereich (400-600 Std.)

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache (Englisch)
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften (Biologie)

Fachbezogener Lernbereich (3000-3200 Std.)

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
  • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kosten

Im Rahmen der Ausbildung finden teilnahmepflichtige Unterrichtsgänge, Studienfahrten und berufsbezogene Kurse statt. Hierfür entstehen Kosten, die von den Studierenden zu tragen sind. Insgesamt sollten Sie mit Kosten in Höhe von ca. 300€ rechnen.

Leistungsnachweise

Die Leistungsnachweise basieren auf den gesetzlichen Vorschriften und werden durch Bildungsgangbeschlüsse konkretisiert.

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungsnachweise werden Ihnen durch die Lehrkräfte der einzelnen Lernfelder zu Beginn der Ausbildung bekannt gegeben.

Struktur der praxisintegrierten Ausbildung

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre.

  • Im ersten Ausbildungsjahr findet der Unterricht an drei Wochentagen statt, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an zwei Wochentagen. An den anderen Tagen wird die Ausbildung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt, auch in den Schulferien.
  • Weiter sind Blockwochen (in der Schule) geplant, in denen themenspezifisch gearbeitet wird.
  • Die Erzieher/innenausbildung ist eine generalistische Ausbildung, die zur Arbeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe befähigt. Daher muss im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Wenn Sie z.B. die Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung machen, müssen Sie ein Praktikum in einem der drei anderen Arbeitsfelder (Offene Ganztagsschule, Einrichtung der Jugendhilfe oder Offene Kinder- und Jugendarbeit) absolvieren. Das Praktikum in dem anderen Arbeitsfeld findet als Blockpraktikum statt und dauert acht Wochen. Dafür werden Sie von dem Träger freigestellt oder in eine Einrichtung des anderen Arbeitsfeldes innerhalb des Trägers abgeordnet. Schulischer Unterricht findet in dieser Zeit nicht statt.
  • Der Unterricht finden in der Zeit von 7:50 bis 16:35 Uhr statt.

Kosten

  • Im Rahmen der Ausbildung finden teilnahmepflichtige Unterrichtsgänge, Studienfahrten und berufsbezogene Kurse statt. Hierfür entstehen Kosten, die von den Studierenden zu tragen sind. Insgesamt sollten Sie mit Kosten in Höhe von ca. 300€ rechnen.

Infos zu Prüfungsmodalitäten und -fächern, und Abschlussvoraussetzungen

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Voraussetzung

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege)
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR/FOR-Q) + Berufsabschluss in beliebigem Berufsfeld + ununterbrochene berufliche Tätigkeit von mind. 6 Wochen (vollzeit) bzw. 240 Stunden (teilzeit) zusammenhängenden Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita)
  • FHR in Verbindung mit dem Erwerb beruflicher Kenntnisse in den Bildungsgängen: Höhere Berufsfachschule des Sozialwesens, Fachoberschule - Schwerpunkt Sozialwesen (FOS11+12)
  • Abitur oder FHR vollständig (schulischer+beruflicher Teil) + ununterbrochene berufliche Tätigkeit von mind. 6 Wochen (vollzeit) bzw. 240 Stunden (teilzeit) zusammenhängenden Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe (z.B. Kita)

Aufnahmevoraussetzungen

Zu Beginn der Ausbildung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintragung)
  • Der Nachweis über die Teilnahme an der "Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe" nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung)
  • Der Nachweis über die Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"
  • Einen Praktikumsplatz für drei Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kreis Lippe, nachgewiesen durch einen Praktikums- bzw. Ausbildungsvertrag
  • Eine mit dem Träger bestehede Kooperationsvereinbarung

Abschlüsse

  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/Staatlich geprüfter …" mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.
  • Zusätzlich zum Fachschulexamen kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Kontakt

Annette Lehmköster
lea@ffb-lippe.de

Dieser Bildungsgang
ist AZAV zertifieziert